Allgemeine Geschäftsbedingungen
STAND 13.12.2020
1. Geltungsbereich
(2) Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
2. Unterscheidung zwischen Unternehmern und Verbrauchern
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist entsprechend der gesetzlichen Definition in § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind entsprechend der gesetzlichen Definition in § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.
3. Vertragsschluss
4. Mitwirkungspflichten des Kunden, Datensicherung
5. Vergütung
(2) Reparaturen, die die Kostengrenze überschreiten, führen wir erst nach Preisabsprache mit dem Kunden durch.
(3) Lehnt der Kunde eine die Kostengrenze überschreitende Reparatur im Zuge der Preisabsprache ab, berechnen wir lediglich etwaige Kosten für die Diagnose. Diese Kosten können bei einem möglichen Folgeauftrag mit den Reparaturkosten verrechnet werden. (4) Wir verpflichten uns, auch innerhalb der Kostengrenze keine unnötigen, den eigentlichen Zweck des Reperaturauftrages überschreitenden Leistungen/Kosten abzurechnen.
6. Werkunternehmerpfandrecht
Für unsere Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag haben wir gemäß § 647 BGB ein Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in unseren Besitz gelangt sind (Werkunternehmerpfandrecht).
7. Verfahren bei Nichtabholung/ Lagerkosten, Zinsen, Versteigerung
(1) Holt der Kunde den Auftragsgegenstand nach Eingang der Fertigstellungsmeldung und anschließender Mahnung unsererseits nicht ab, so gerät er in Annahmeverzug. In diesem Falle können wir Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die wir für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen müssen. Bei eigener Lagerung können wir Lagergeld nach den ortsüblichen Sätzen berechnen. Für die Mehraufwendungen können wir vom Tag der Leistung an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnen. Auch sind wir nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Versteigerung (§ 383 BGB) oder zum freihändigen Verkauf (§ 385 BGB) berechtigt.
(2) Unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
8. Mängelansprüche (Gewährleistung)
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Im Übrigen gelten für unsere Gewährleistungsverpflichtungen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:
(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden
Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
(5) Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.
10. Rücktrittsvorbehalt
Ebenso sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls vereinbarte Leistungen aufgrund technischer Vorgaben/Begrenzungen nicht realisierbar sind und/oder Reparaturversuche wiederholt erfolglos bleiben.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
(2) Gerichtsstand
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.