Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND 13.12.2020

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen (Reparaturen, Hardware-Upgrades, Reinigung von Hardware, Datenübertragung zwischen Hardware-Komponenten und Anwendungssupport) durch die Munitech GmbH, Rosenheimer Str. 161, 81671 München (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“, oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet).

(2) Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

2. Unterscheidung zwischen Unternehmern und Verbrauchern

(1) Einige Regelungen dieser AGB gelten nicht gegenüber allen Kunden, sondern nur gegenüber Verbrauchern oder aber nur gegenüber Unternehmern. Wo dies der Fall ist, ist es an der betreffenden Stelle dieser AGB jeweils besonders gekennzeichnet.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist entsprechend der gesetzlichen Definition in § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind entsprechend der gesetzlichen Definition in § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.

3. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt entweder in persönlicher Anwesenheit bei uns vor Ort, oder es kann ein Auftrag per Post oder E-Mail erteilt werden mittels des Formulars, das auf unserer Website zum Download bereitgestellt wird und uns unterschrieben zusammen mit dem Gerät (bzw. bei Auftrag per E-Mail nacheinander) zugesandt wird.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden, Datensicherung

Bevor er uns seine jeweilige Hardware zur Durchführung unserer jeweiligen Dienstleistungen überlässt, erstellt der Kunde vollständige Sicherungen aller darauf vorhandenen Daten. Die Sicherung erstellt der Kunde auf Speichermedien, die er während der Erbringung unserer Dienstleistungen bei sich behält, uns also nicht überlässt. Der Kunde erstellt die Datensicherung in solcher Weise, dass die Daten im Falle des Verlustes oder der Beeinträchtigung nahtlos und in bestimmungsgemäßer Weise weiter genutzt werden können.

5. Vergütung

(1) Reparaturen, die die vom Kunden im Serviceauftrag angesetzte Kostengrenze nicht überschreiten, können von uns ohne weitere Preisabsprache mit dem Kunden durchgeführt werden.

(2) Reparaturen, die die Kostengrenze überschreiten, führen wir erst nach Preisabsprache mit dem Kunden durch.

(3) Lehnt der Kunde eine die Kostengrenze überschreitende Reparatur im Zuge der Preisabsprache ab, berechnen wir lediglich etwaige Kosten für die Diagnose. Diese Kosten können bei einem möglichen Folgeauftrag mit den Reparaturkosten verrechnet werden. (4) Wir verpflichten uns, auch innerhalb der Kostengrenze keine unnötigen, den eigentlichen Zweck des Reperaturauftrages überschreitenden Leistungen/Kosten abzurechnen.

6. Werkunternehmerpfandrecht

Für unsere Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag haben wir gemäß § 647 BGB ein Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in unseren Besitz gelangt sind (Werkunternehmerpfandrecht).

7. Verfahren bei Nichtabholung/ Lagerkosten, Zinsen, Versteigerung

(1) Holt der Kunde den Auftragsgegenstand nach Eingang der Fertigstellungsmeldung und anschließender Mahnung unsererseits nicht ab, so gerät er in Annahmeverzug. In diesem Falle können wir Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die wir für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen müssen. Bei eigener Lagerung können wir Lagergeld nach den ortsüblichen Sätzen berechnen. Für die Mehraufwendungen können wir vom Tag der Leistung an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnen. Auch sind wir nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Versteigerung (§ 383 BGB) oder zum freihändigen Verkauf (§ 385 BGB) berechtigt.

(2) Unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

8. Mängelansprüche (Gewährleistung)

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Im Übrigen gelten für unsere Gewährleistungsverpflichtungen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

9. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden
Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

(5) Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.

10. Rücktrittsvorbehalt

Sollten gebraucht erworbene und limitierte Ersatzteile funktionsunfähig sein oder bestellte Ersatzteile nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

Ebenso sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls vereinbarte Leistungen aufgrund technischer Vorgaben/Begrenzungen nicht realisierbar sind und/oder Reparaturversuche wiederholt erfolglos bleiben.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(2) Gerichtsstand

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

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